null bis hundert soll auch ein Angebot für Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln sein. Deshalb sind grundsätzlich Wohnungsgrößen geplant, die weitgehend den Richtlinien zum geförderten Wohnungsbau entsprechen.
Die Wohnungsgrößen sind wie folgt gestaffelt:
45 qm für 1 Person, eventuell auch ein Paar,
60 qm für 2 Personen, 75 qm für 3 Personen,
90 qm als 4-Zimmer-Wohnung, 105 qm als 5-Zimmer-Wohnung.
Wer sich mehr leisten kann, mietet einfach ein Zimmer mehr. Wohnungen für uneingeschränkte Rollstuhlnutzung fallen etwas größer aus, so wie dies auch die Förderrichtlinien erlauben.
Die Flure innerhalb der Wohnung sind knapp gehalten und gehen meist übergangslos in einen Mehrzweckraum über. Für diesen zentralen Bereich einer Wohnung sind auch mal zwei Räume zusammengelegt. Die Kochbereiche sind klein, da auf der Etage im Gemeinschaftsraum eine größere Küche möglich ist. Die Zimmer sind zumeist 14 qm groß und so proportioniert, dass sie auch mit einem großen Doppelbett möbliert werden können. Die Zimmernutzung ist somit sehr flexibel.
Die Bewohner einer Generation haben unterschiedliche Raum- und Platzbedürfnisse. Daher werden in den drei Obergeschossen auch Wohnungen mit unterschiedlichen Größen und Grundrissen angeboten. Durch die Kopplung kleinerer Wohnungen zu einer großen sollen auch Wohngemeinschaften aller Art ermöglicht werden. Teilweise erlauben „Schalträume“ die Anpassung der Wohnfläche im Wechsel mit der Nachbarwohnung.