Innerhalb der Genossenschaft bilden die Bewohner:innen gemeinschaftliches Eigentum. Sie legen ihr Geld in Genossenschaftsanteilen an und sind damit (Mit-)Eigentümer:innen an der Genossenschaft. Als Mitglied erwirbt man kein Eigentum an einer konkreten Wohnung. Damit ist unser Konzept, entsprechend persönlichem Bedarf innerhalb des Projekts in eine andere Wohnung zu wechseln, sehr einfach umzusetzen.
Alle zahlen monatlich ein sogenanntes Nutzungsentgelt für die Wohnung, in der sie wohnen. Dieses Nutzungsentgelt entspricht bei einer Mietwohnung der Kaltmiete. Es enthält auch eine Instandhaltungsrücklage und Verwaltungskosten. Überwiegend wird es zum Abbezahlen der Kredite verwendet, die zum Bau der Genossenschaftswohnungen aufgenommen wurden. Wie bei einer Eigentumswohnung oder Mietwohnung sind auch Nebenkosten und Betriebskosten fällig.
Wenn ein Mitglied aus der Genossenschaftswohnung auszieht, kann es sich das Geschäftsguthaben seiner Anteile wieder auszahlen lassen. Die Anteile und das Nutzungsrecht sind auch vererbbar. Ein großer Vorteil von Genossenschaftswohnungen ist die langfristig stabile Kostensituation für die Bewohner:innen. Das jeden Monat für die Wohnung anfallende Entgelt wird nämlich nicht durch die Entwicklung auf dem freien Wohnungsmarkt bestimmt.