Im Wohnprojekt werden räumlich überschaubare Nachbarschaften gebildet, in denen man sich gut miteinander abstimmen kann.
Es gibt neun Generationsgruppen und drei Hausgemeinschaften, die sich regelmäßig treffen. In den insgesamt zwölf Gesprächskreisen werden die für sie relevanten Themen besprochen und Entscheidungen gefällt. Alle drei Hausgemeinschaften sind im Genossenschaftskreis vertreten.
Beim Genossenschaftskreis sind auch Vorstand und Aufsichtsrat anwesend. So wird abgesichert, dass alle Entscheidungen auch konform zu den Beschlüssen der Genossenschaft sind - wie zum Beispiel dem jährlich von der Generalversammlung beschlossenen Haushaltsplan.
Beschlüsse des Genossenschaftskreises, die Genossenschaftsrecht und Satzung betreffen, müssen durch Beschlüsse der jährlich tagenden Generalversammlung bestätigt werden.
Beispiel:
Gertrud hat im Ruhestand ihre neue Leidenschaft des Malens und Zeichnens für sich entdeckt. Im großen Hausgemeinschaftsraum möchte sie gerne für vier Wochen ihre Bilder aufhängen.
Zuerst stellt sie die Idee in ihrer Generationsgruppe vor.
Die Idee wird weiter zur Abstimmung in den Hausgemeinschaftskreis getragen.
Die anderen Generationsgruppen der Hausgemeinschaft werden durch ihre Vertreter:innen zum Vorschlag befragt: Alle freuen sich über die Abwechslung im Gemeinschaftsraum!
Martin aus Generation 1 bietet seine Hilfe beim Aufbau an und kontaktiert Gertrud direkt über die nbh-App, die digitale Genossenschaftsplattform.
Doch wo können überhaupt Bilder aufgehängt werden? Das Anliegen wird daher noch kurz im Genossenschaftskreis besprochen und die nötigen Informationen von den Bauverantwortlichen eingeholt.